Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Catering-Leistungen von Holzofendennede und Freisam Food Henri Helène

Stand 1.1.2024

1. Geltungsbereich

1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Catering-Leistungen von Henri Helène, die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.

1.2.  Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Henri Helène.

1.3.  Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Der Veranstalter kann die Ablehnung bis zu vier Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderungen erteilen.

2. Vertragsparteien, -abschluss und -haftung

2.1.  Der Catering-Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber Henri Helène zustande. Durch die Auftragsbestätigung gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Henri Helène über.

2.2.  Alle Angebote sind freibleibend. Mit schriftlicher Auftragserteilung erkennt der Veranstalter diese AGB an.

3. Warenangebot

3.1.  Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von Henri Helène kann sich saisonbedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält er sich einen Austausch gegen mindestens gleichwertige Ware vor.

3.2.  Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei Henri Helène gerne auf vom Veranstalter gewünschte Anpassungen eingeht.

4. Leistungen, Preise, Zahlung

4.1. Henri Helène ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4.2. Henri Helène ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch einen anderen Dienstleister seiner Wahl erbringen zu lassen, sofern diese von Wert und Umfang gleichwertig sind.

4.3.  Der Veranstalter ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an Henri Helène verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Henri Helène an Dritte.

4.4.  Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Vorab wird für Essen und Getränke ein Pauschalpreis pro Gast vereinbart oder eine bestimmte Anzahl an auszugebenden Portionen. Sollte die bestellte Menge an Portionen durch den Veranstalter nicht vollständig abgerufen oder die Gästezahl am Tag der Veranstaltung geringer als vereinbart sein, wird der Gesamtbetrag durch Henri Helène in Rechnung gestellt. Das gilt auch für alle Servicepauschalen und Anfahrtskosten.

4.5.  Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder E-Mail erfolgen. Ein Verzug tritt – ohne weitere in Verzugssetzung – ab dem 15. Tage ab Zugang der Rechnung ein.

4.6.  Henri Helène ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.

5. Angebote, Optionen und freie Termine

5.1.  Angebote von Henri Helène sind grundsätzlich vierzehn Kalendertage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.2.  Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.

6. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf

6.1.  Der Veranstalter ist verpflichtet, Henri Helène gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.

6.2.  Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind Henri Helène mitzuteilen.

6.3.  Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn möglich. Henri Helène behält sich im Falle einer Reduzierung oder Erhöhung eine Anpassung des Gesamtbetrages vor.

7. Rücktritt vom Vertrag

7.1.  Tritt der Veranstalter nach Vertragsunterzeichnung ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, ist Henri Helène berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist:

a) bis sechs Wochen vor der Veranstaltung: kostenfrei
b) bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
c) bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
d) danach 75% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
e) Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.
Im eigentlichen Veranstaltungszeitraum erzielte Umsätze von Henri Helène können nicht geltend gemacht bzw. verrechnet werden.
f) Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird von Henri Helène rückbestätigt.

7.2.  Henri Helène kann vom Vertrag zurücktreten, wenn a) das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt, Unwetter, Schnee und Eis auf den Straßen) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen von Henri Helène in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In diesen Fällen ist der Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausgeschlossen. b) vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Veranstalter ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.

8. Termine, Lieferung

8.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Henri Helène wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird Henri Helène von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit die Henri Helène die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Veranstalters.

8.2.  Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Veranstalter angegebene Lieferadresse. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten von Henri Helène.

8.3.  Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Veranstalter zu beschaffen.

8.4.  Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von Henri Helène. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

9. Mängel und Gewährleistung

9.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen Henri Helène unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von Henri Helène als vom Veranstalter akzeptiert.

9.2. Henri Helène versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. Henri Helène haftet nicht nach Ablieferung beim Veranstalter für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.

9.3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.

10. Haftung durch Henri Helène

10.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Henri Helène infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Henri Helène, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die die Henri Helène verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat, e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

10.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Henri Helène auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die Henri Helène im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern ihr nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Henri Helène gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.

10.4. Ebenso wenig haftet die Henri Helène für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

10.5. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Henri Helène rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

11. Haftung des Veranstalters

11.1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind Henri Helène voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums der Henri Helène wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Henri Helène haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.

11.2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände und sonstiger Gegenstände im Besitz von Henri Helène obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und werden durch Henri Helène gesondert berechnet.

12. Datenschutz

12.1. Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Biberach an der Riß, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Biberach an der Riß.

13.3. Es gilt deutsches Recht.


13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.